Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht


Zu dem allgemeinen Zivilrecht gehört insbesondere das im Bürgerlichen Gesetzbuch und in anderen Gesetzen geregelte Schuldrecht. Das Schuldrecht regelt Rechte und Verpflichtungen aus Schuldverhältnissen. „Schuldverhältnis“ bedeutet, dass eine Person (Gläubiger) von einer anderen Person (Schuldner) eine Leistung fordern kann. Solche Schuldbeziehung entstehen durch Vertrag, einseitige Rechtsgeschäfte oder Gesetz. Wir vertreten Ihre Interessen aus allen Arten von Schuldverhältnissen, also immer dann, wenn Sie als Schuldner in Anspruch genommen werden oder selbst einen Anspruch durchsetzen wollen.

Eine sinnvolle und kompetente Vertragsgestaltung im Vorfeld vermag oft spätere Streitigkeiten zu vermeiden oder jedenfalls im Sinne des Berechtigten schnell zu beenden. Nutzen Sie unser Fachwissen bei der Formulierung von Verträgen, damit im Zweifelsfalle Sie der Berechtigte sind!

 
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