Schadenersatzrecht


Ziel rechtlicher Auseinandersetzungen ist es häufig, einen entstandenen Schaden ersetzt zu erhalten – oder solche Ersatzansprüche abzuwehren. Dabei wird oft übersehen, dass das eigentliche Problem eventuell gar nicht in der Frage des Anspruchsgrundes liegt (warum kann etwas verlangt werden?), sonder vielmehr in der Frage, welcher Schaden konkret zu ersetzen ist (was kann verlangt werden?). Für die sachgerechte Durchsetzung der Mandanteninteressen ist daher die detaillierte Kenntnis auch des Schadenersatzrechts als „nur“ Rechtsfolgerecht unverzichtbar.



 
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